Klimafreundlich und kostenfrei unterwegs –
mit dem Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst)!
Ein Angebot des Wetteraukreises
Für unabhängige Mobiliät. Schule und Freizeit. dich!
Hallo!
Hier gibt’s alle Infos und den Antrag zum Schülerticket für Oberstufen- und Berufsschüler/innen im Wetteraukreis (OBst). Alles, was ihr zum neuen Ticket wissen müsst, erfahrt ihr hier!
Seit dem Schuljahr 2023/2024 gibt es im Wetteraukreis ein neues Schülerjahresticket – und das Beste: Es ist komplett kostenlos! Wenn ihr Schülerinnen oder Schüler in der Oberstufe oder an einer Berufsschule seid und euren gewöhnlichen Aufenthalt (üblicherweise ist das der Hauptwohnsitz) im Wetteraukreis habt, könnt ihr das Ticket nutzen.
Kostenlos und nachhaltig.
Hol dir dein Oberstufen- und Berufsschulticket
(OBst).
Allgemeine Informationen zum Pilotprojekt „kostenfreies OBst“
Wir haben tolle Neuigkeiten für Oberstufen- und Berufsschüler/innen:
Ihr könnt ein kostenloses Schülerjahresticket bekommen, das in ganz Hessen gilt.
Das Pilotprojekt läuft für drei Jahre und soll nachhaltige Mobilität und Bildungsgerechtigkeit fördern. Das neue Oberstufen- und Berufsschulticket ermöglicht es euch, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen und Züge zu nutzen, um zur Schule oder zum Ausbildungsbetrieb zu gelangen.
Aber nicht nur das – ihr könnt das Ticket auch in eurer Freizeit nutzen und somit die Vorzüge eines kostenlosen Schülertickets voll und ganz genießen.
Also, worauf wartet ihr noch?
Beantragt jetzt euer kostenfreies OBst und sichert euch die Vorteile!
Wenn ihr Fragen oder Anregungen habt, zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für euch da.
Go for it!
Nehmt an unserer Umfrage teil.
Mach mit – dein Feedback kann uns helfen, das Angebot zu verbessern.
Wie funktioniert das Ganze?
Ticket-Antrag stellen:
Ihr könnt euer Interesse für das Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst) direkt hier auf unserer Website bekunden und so auch das Ticket beantragen. (Das OBst ist nirgends sonst erhältlich – es ist nicht möglich, das Ticket über den RMV-Ticketshop, Fahrkartenautomaten oder eine Vertriebsstelle zu bekommen.)
Der Wetteraukreis bietet seit dem Schuljahr 2023/2024 für insgesamt 3 Jahre eine kostenfreie Fahrkarte für Oberstufen- und Berufsschüler/innen an. Das Ticket wird unter dem Namen „Oberstufen- und Berufsschulticket“ (OBst) geführt. Die Bedingungen für das Ausstellen einer Fahrkarte sind, dass eine Schule der studien- oder berufsqualifizierenden Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II) im Sinne des §29 Hessisches Schulgesetz (HSchG) besucht wird und der gewöhnliche Aufenthalt (gem. § 70 Abs. 1 S. 1 HSchG, üblicherweise Hauptwohnsitz) im Wetteraukreis ist. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung im Rahmen eines Pilotprojekts. Die Aufgaben des Schulträgers im Bereich der Schülerbeförderung sind im § 161 HSchG geregelt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Beförderungskosten über das 10. Schuljahr hinaus besteht nicht. Das OBst gilt für ein Jahr ab dem gewünschten Beginndatum eurer Fahrkarte und muss jährlich neu beantragt werden.
Dein Antrag – dein Ticket
Ganz einfach: jährlich beantragen – bis zu 3 Jahre kostenfrei nutzen!
Für Anträge, die bis zum 10. des Monats eingehen und vollständig bzw. berechtigt sind, kann für den Folgemonat ein OBst ausgestellt werden.
In vier Schritten zum Ticket
Wählt die Antragsart – Neuantrag oder Folgefahrkarte – und füllt alle Pflichtfelder aus.
Tragt eure persönlichen Daten ein und gebt Informationen zu eurer Schule an. Wenn ihr noch nicht volljährig seid, gebt bitte die Daten eures Erziehungsberechtigten an. Wählt eure Schule aus. Falls ihr diese nicht finden solltet, wählt bitte „Sonstige“ aus.
Ladet einen gültigen und aktuellen Nachweis über eure Meldeanschrift (Ausweis, Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel) und eine gültige Schulbescheinigung eurer Schule hoch. Falls ihr die Berufsschule bzw. die gymnasiale Oberstufe erstmalig ab dem kommenden Schuljahr besucht, ladet bitte eure Aufnahmebestätigung der Schule hoch. Ganz einfach vorher scannen oder abfotografieren.
Fast geschafft – nach positiver Prüfung eures Antrags wird euch das OBst in Form einer Chipkarte, ca. eine Woche vor Beginn der Fahrkarte, per Post zugestellt. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung per Mail!
Wichtig: Handelt es sich nicht um euren Erstantrag, sondern um eine Folgefahrkarte, erhaltet ihr keine neue Chipkarte! Die Folgefahrkarte wird vielmehr auf eurer vorhandenen Chipkarte bereitgestellt. Sobald dies passiert ist, erhaltet Ihr eine Benachrichtigung. Dann müsst ihr die Fahrkarte nur noch aktiv auf eure Chipkarte laden z. B. an einem Fahrkartenautomaten und schon könnt ihr weiterhin durch ganz Hessen fahren.
Beantragung
Deine Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.
Ticket-FAQs
Eure Fragen, unsere Antworten
- Was passiert, wenn ich im laufenden Schuljahr umziehe und nicht mehr im Wetteraukreis wohnhaft bin?
- Wer kann das OBst nutzen/beantragen?
- Gilt das OBst auch für Personen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)?
- Ich besuche eine Schule außerhalb des Wetteraukreises, wohne aber im Wetteraukreis. Kann ich das OBst trotzdem beantragen?
- Meine Schule wird im Antrag nicht angezeigt. Was muss ich tun?
- Ich habe meine Schule ausgewählt und diese ist nicht berechtigt. Warum?
- Ich besuche den G8-Schulzweig. Bin ich für das OBst berechtigt?
- Meine Postleitzahl und mein Wohnort werden im Antrag im Auswahlfeld nicht angezeigt. Warum?
Noch weitere Fragen? Her damit!
Wir sind für euch da und helfen gerne weiter.