Klimafreundlich und kostenfrei unterwegs –
mit dem Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst)!

Ein Angebot des Wetteraukreises

Für unabhängige Mobiliät. Schule und Freizeit. dich!

Hallo!

Hier gibt’s alle Infos und den Antrag zum Schülerticket für Oberstufen- und Berufsschüler/innen im Wetteraukreis (OBst). Alles, was ihr zum neuen Ticket wissen müsst, erfahrt ihr hier!

Ab dem Schuljahr 2023/2024 gibt es im Wetteraukreis ein neues Schülerjahresticket – und das Beste: Es ist komplett kostenlos! Wenn ihr Schüler oder Schülerin in der Oberstufe oder an einer Berufsschule seid und euren gewöhnlichen Aufenthalt (üblicherweise Hauptwohnsitz) im Wetteraukreis habt, könnt ihr es nutzen.
Button: Gilt in ganz Hessen. Dein Schülerticket OBst!

Kostenlos und nachhaltig.
Hol dir dein Oberstufen- und Berufsschulticket
(OBst).

Allgemeine Informationen zum Pilotprojekt „kostenfreies OBst“

Wir haben tolle Neuigkeiten für Oberstufen- und Berufsschüler/innen:

Ihr könnt ein kostenloses Schülerjahresticket bekommen, das in ganz Hessen gilt.

Das Pilotprojekt läuft für drei Jahre und soll nachhaltige Mobilität und Bildungsgerechtigkeit fördern. Das neue Oberstufen- und Berufsschulticket ermöglicht es euch, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen und Züge zu nutzen, um zur Schule oder zum Ausbildungsbetrieb zu gelangen.

Aber nicht nur das – ihr könnt das Ticket auch in eurer Freizeit nutzen und somit die Vorzüge eines kostenlosen Schülertickets voll und ganz genießen.

Also, worauf wartet ihr noch?

Beantragt jetzt euer kostenfreies OBst und sichert euch die Vorteile!
Wenn ihr Fragen oder Anregungen habt, zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für euch da.

Go for it!
Nehmt an unserer Umfrage teil.

Mach mit – dein Feedback kann uns helfen, das Angebot zu verbessern.

Button: Keine Kosten. Kein Stress. Dein Ticket!

Wie funktioniert das Ganze?

Ticket-Antrag stellen:

Ihr könnt euer Interesse für das Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst) direkt hier auf unserer Website bekunden und so auch das Ticket beantragen. (Das OBst ist nirgends sonst erhältlich – es ist nicht möglich, das Ticket über den RMV-Ticketshop, Fahrkartenautomaten oder eine Vertriebsstelle zu bekommen.)

Der Wetteraukreis bietet ab dem Schuljahr 2023/2024 für insgesamt 3 Schuljahre eine kostenfreie Fahrkarte für Oberstufen- und Berufsschüler/innen an. Das neue Ticket wird unter dem Namen „Oberstufen- und Berufsschulticket“ (OBst) geführt. Die Bedingungen für das Ausstellen einer Fahrkarte sind, dass eine Schule der studien- oder berufsqualifizierenden Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II) im Sinne des vierten und fünften Abschnitts des dritten Teils des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) besucht wird und der gewöhnliche Aufenthalt (gem. des § 70 Abs. 1 S. 1 HSchG, üblicherweise Hauptwohnsitz) im Wetteraukreis ist. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung im Rahmen eines Pilotprojekts. Die Aufgaben des Schulträgers im Bereich der Schülerbeförderung sind im Hessischen Schulgesetz (HSchG) § 161 geregelt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Beförderungskosten über das 10. Schuljahr hinaus besteht nicht. Das Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst) gilt für ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum und muss jährlich neu beantragt werden.
Button: Für nachhaltige Mobilität. Für Schule und Freizeit. Für dich!

Dein Antrag – dein Ticket

Ganz einfach: jährlich beantragen – bis zu 3 Jahre kostenfrei nutzen!

Für Anträge, die bis zum 10. des Monats eingehen und vollständig sind, kann für den Folgemonat ein OBst ausgestellt werden.

In vier Schritten zum Ticket

Beantragung

Deine Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.

Ticket-FAQs

Eure Fragen, unsere Antworten

Das Schülerticket OBst ist ein spezielles Fahrkartenangebot für Schülerinnen und Schüler, die im Wetteraukreis wohnen und die gymnasiale Oberstufe oder die Berufsschule besuchen. Mit diesem Ticket könnt ihr kostenfrei und nachhaltig unterwegs sein. Siehe bitte auch „Formale Fakten“

Wenn ihr euren Hauptwohnsitz im Wetteraukreis habt und entweder die gymnasiale Oberstufe oder eine Berufsschule besucht, könnt ihr das Schülerticket OBst bekommen.

Siehe bitte auch „Formale Fakten“

Nein, das OBst-Ticket richtet sich aktuell ausschließlich an Schüler/innen einer Oberstufe oder Berufsschule.

Wenn ihr bereits ein kostenpflichtiges „Schülerticket Hessen“ habt, gebt ihr bei der Antragsstellung die bestehende Chipkartennummer im entsprechenden Feld an. Ihr bekommt automatisch ab dem 01.08.2023 ein kostenfreies „OBst-Ticket“ ausgestellt.

Eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig wenn, ihr eine Fahrkarte bei der VGO erworben habt. Andernfalls müsst ihr euch an die Vertriebsstelle wenden, bei der ihr die Fahrkarte ursprünglich gekauft habt.

Das Ticket gilt für ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Ihr müsst es jährlich neu beantragen.

Das Schülerticket OBst könnt ihr ausschließlich online auf unserer Website beantragen. Es ist nicht möglich, das Ticket über den RMV-Ticketshop, Fahrkartenautomaten oder eine Vertriebsstelle zu erwerben.

Wenn ihr nicht im Wetteraukreis wohnt, seid ihr leider nicht anspruchsberechtigt für das Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst).

Kein Problem! Wählt einfach „Sonstige“ aus und ladet die Schulbescheinigung hoch, woraus die von euch besuchte Schule ersichtlich ist.

Ja du erhältst automatisch eine Bestätigungsemail an dein E-Mail Postfach, diese enthält alle relevanten Antragsinformationen, sowie eine Referenznummer die bei Nachfragen anzugeben ist. Bitte prüfe auch deinen Spam-Ordner und deine Postfachkapazität!

Nein, eine Rückerstattung der Kosten vor Erhalt des Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst) (außerhalb der Leistungen gemäß dem Hessischen Schulgesetz § 161) ist nicht möglich.

Wenn du bis zum 10. des Monats einen Antrag gestellt hast, kannst du in der Regel zum 1. des Folgemonats mit dem Ticket rechnen.

Wenn ihr umzieht und nicht mehr im Wetteraukreis wohnt, seid ihr nicht mehr anspruchsberechtigt für das Schülerticket OBst. Ihr müsst dies dem Wetteraukreis mitteilen und die Fahrkarte verliert mit dem Wegzug ihre Gültigkeit.

Kontakt

Keine Sorge, gegen eine Bearbeitungsgebühr von aktuell 10,00 €, könnt ihr eine Ersatzchipkarte erhalten. Die verlorene oder defekte Chipkarte wird automatisch bei der Ersatzausstellung gesperrt und kann nicht mehr genutzt werden. Eine Ersatzchipkarte könnt ihr über die VGO oder an allen RMV-Vertriebsstellen mit dem (((e-Logo erwerben. Erkundigt euch vor eurem persönlichen Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten der RMV-Vertriebsstellen und Mobilitätszentralen.

Was benötige ich für eine Ersatzausstellung?

Ihr benötigt ein Schreiben mit eurer Chipkartennummer. Falls dieses nicht vorhanden ist, bringt bitte ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis, etc.) mit.

Ich kann nicht persönlich in einer Vertriebsstelle vorbeikommen. Wie kann ich eine neue Chipkarte erhalten?

Kein Thema, auch wenn ihr nicht persönlich in einer Vertriebsstelle vorbeikommen könnt, habt ihr die Möglichkeit, eine neue Chipkarte zu erhalten. Dazu überweist einfach die Bearbeitungsgebühr auf das unten stehende Bankkonto. Nach Geldeingang wird euch die Ersatzchipkarte per Post zugesendet. Bitte beachtet, dass eine Bearbeitungs- sowie Versandzeit von bis zu 3 Arbeitstagen anfallen kann.

Bankdaten

Empfänger: VGO mbH
IBAN: DE93 5185 0079 0027 0812 82
BIC: HELADEF1FRI
Verwendungszweck: Chipkartennummer + Vor- und Nachname Nutzer/in + Geburtsdatum + Wohnort

Beispiel: 36-XX.XXX.XXX + Max Mustermann + 01.01.2000 + Friedberg

Sollte deine Karte als ungültig erkannt werden, halte bitte den Beleg/das Begleitschreiben bereit. Dies enthält deine Nutzerdaten und kann zur Prüfung herangezogen werden.

Nein, das OBst-Ticket ist ein eigenständiges Angebot und kann nicht mit anderen Fahrausweisen kombiniert werden.

Noch weitere Fragen? Her damit!
Wir sind für euch da und helfen gerne weiter.

Gültigkeitsbereich:

0

Info zur Verlängerung

Du hast bereits ein OBst und möchtest es verlängern? Deine Verlängerung kannst du ab Mitte Mai 2024 im Formular beantragen.

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