Wenn du umziehst und nicht mehr im Wetteraukreis wohnst, bist du nicht mehr anspruchsberechtigt für das OBst. Du musst den Wetteraukreis unverzüglich über die Änderungen deiner persönlichen Daten informieren. Die Fahrkarte verliert mit dem Wegzug ihre Gültigkeit. Die Chipkarte (eTicket) muss nicht zurückgesandt werden.