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Allgemeine Infos

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  • Was ist ein Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst)?
  • Wie kann ich ein OBst erwerben/beantragen?
  • Erhalte ich eine Bestätigung, dass mein Antrag eingegangen ist?
  • Wann erhalte ich mein OBst nach Antragsstellung?
  • Kann ich das OBst mit anderen Fahrausweisen kombinieren?
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Zeitliche Gültigkeit

3
  • Wie lange ist das OBst gültig?
  • Kann ich auch im laufenden Schuljahr ein OBst beantragen?
  • Muss ich das OBst für das 2. Jahr verlängern oder verlängert es sich automatisch?
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Berechtigung

8
  • Was passiert, wenn ich im laufenden Schuljahr umziehe und nicht mehr im Wetteraukreis wohnhaft bin?
  • Wer kann das OBst nutzen/beantragen?
  • Gilt das OBst auch für Personen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)?
  • Ich besuche eine Schule außerhalb des Wetteraukreises, wohne aber im Wetteraukreis. Kann ich das OBst trotzdem beantragen?
  • Meine Schule wird im Antrag nicht angezeigt. Was muss ich tun?
  • Ich habe meine Schule ausgewählt und diese ist nicht berechtigt. Warum?
  • Ich besuche den G8-Schulzweig. Bin ich für das OBst berechtigt?
  • Meine Postleitzahl und mein Wohnort werden im Antrag im Auswahlfeld nicht angezeigt. Warum?
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Vorhandene Fahrkarte / Rückerstattung

2
  • Was muss ich tun, wenn ich bereits ein „Schülerticket Hessen“ habe?
  • Ist eine Rückerstattung der Fahrtkosten vor Erhalt des OBst möglich?
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Alles rund um die Chipkarte

3
  • Warum habe ich meine Chipkarte noch nicht erhalten?
  • Was kann ich tun, wenn meine Chipkarte als ungültig erkannt wird?
  • Was passiert, wenn ich meine Chipkarte verloren habe oder sie defekt ist?
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Vorhandene Fahrkarte / Rückerstattung

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  • Ist eine Rückerstattung der Fahrtkosten vor Erhalt des OBst möglich?
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