Wenn du bereits ein kostenpflichtiges „Schülerticket Hessen“ hast oder bisher ein kostenfreies „Schülerticket Hessen“ von der Schülerbeförderung gestellt bekommen hast, gib bei der Neuantragsstellung die bestehende Chipkartennummer im entsprechenden Feld an. Sofern die Prüfung erfolgreich war, erhältst du das OBst im Anschluss oder zum angegebenen Beginn.
Wenn du bisher Deine Fahrkarte bzw. das Schülerticket Hessen bei der VGO gekauft hast, dann musst du nichts weiter tun! Sollte die VGO noch Rückfragen haben, erhältst du eine Mail.
Hast du deine Fahrkarte nicht bei der VGO gekauft, so kontaktiere deinen Vertragspartner und kündige dort ggf. dein Schülerticket Hessen. Dein OBst solltest du erst nach erfolgreicher Kündigung bzw. im Anschluss an deine Abolaufzeit bestellen.